Einstellungs- und Eignungs-
untersuchungen
Eignungsbeurteilungen prüfen, ob eine Person physisch und psychisch für eine berufliche Tätigkeit geeignet ist. Sie basieren auf gesetzlichen Vorgaben, arbeitsrechtlichen Regelungen oder Tarifverträgen.
Auch Einstellungsuntersuchungen und verkehrsrechtliche Untersuchungen gehören dazu.
Im Gegensatz zur Vorsorge enthalten Eignungsbeurteilungen ein konkretes Ergebnis zur Eignung der Person für eine bestimmte Aufgabe. Diagnosen werden nur der betroffenen Person mitgeteilt, nicht dem Arbeitgeber.
Eignungsuntersuchungen nach TFV

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Rechtliche
Grundlagen
Eignungsuntersuchungen basieren auf verschiedenen rechtlichen Vorschriften, wie z. B. der Fahrerlaubnisverordnung oder der Druckluftverordnung. Auch die Feuerwehrgesetze der Länder regeln entsprechende Untersuchungen. Bei besonders gefährdenden Tätigkeiten können zudem tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen eine rechtliche Grundlage darstellen, vorausgesetzt, die Untersuchungen sind geeignet, erforderlich und angemessen.
2
Regelmäßige Untersuchungen
Regelmäßige Eignungsuntersuchungen sind erforderlich, wenn dies durch spezielle Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist. Dies kann auch bei einem Wechsel in eine neue Tätigkeit der Fall sein.
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Zusätzliche Eignungsuntersuchungen
Besonders gefährdende Tätigkeiten können regelmäßige Eignungsuntersuchungen erforderlich machen, insbesondere wenn die Tätigkeit eine Gefährdung für Dritte mit sich bringt oder wenn arbeitsrechtliche Grundlagen wie Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge oder Tarifverträge dies vorsehen. In jedem Fall ist die Einwilligung des Mitarbeiters für die jeweilige Untersuchung notwendig.
4
Aus konkretem
Anlass
Auch außerhalb regelmäßiger Eignungsuntersuchungen kann der Arbeitgeber bei konkreten, begründeten Zweifeln an der Eignung eines Mitarbeiters zur Fortsetzung seiner Tätigkeit eine ärztliche Eignungsuntersuchung verlangen. Dies erfolgt im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, um die Sicherheit und Gesundheit des Mitarbeiters sowie Dritter zu gewährleisten.
LEISTUNGEN
Hier finden Sie eine Übersicht der Eignungsbeurteilungen, die wir in unserem Betriebsmedizinischen Zentrum in Mülheim anbieten. Sollte die von Ihnen benötigte Eignungsuntersuchung nicht aufgeführt sein, kontaktieren Sie uns gerne, um zu klären, ob wir diese für Sie durchführen können:
Eignungsuntersuchungen:
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Fahr-/Steuer-/Überwachungstätigkeiten (ehemals G 25)
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Arbeiten mit Absturzgefahr (ehemals G 41)
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Einstellungsuntersuchungen (bei uns z.B. A 01)
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Gefährliche Baum- und Forstarbeiten (bei uns A 12)
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Sehfähigkeit nach DIN EN ISO 9712 (bei uns A 25), zerstörungsfreie Prüfung
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Untersuchung nach § 4 Rettungsgesetz (RettG) (bei uns A 31)
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Eignungsuntersuchung für die Feuerwehr (bei uns A118)
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Untersuchung nach § 8 Notfallsanitätergesetz (NotSanG) (bei uns A 122)
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Untersuchung nach § 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) (bei uns A 124)
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Eignungsuntersuchung gemäß VDV 714 (bei uns A 128)
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Eignung von Beamten-bzw.DO-Bewerbern (bei uns A 134)
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15 Min.
Selbstzahler

Beratung und Angebot
Gerne beraten wir Sie zu den erforderlichen Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen für Ihre Mitarbeitenden, einschließlich der Notwendigkeit, der empfohlenen Abstände und der jeweiligen Inhalte der Untersuchungen und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.