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Verkehrsmedizinische
Untersuchung 

Diese Untersuchungen dienen in der Regel der Feststellung der Fahrtauglichkeit, unter Berücksichtigung verschiedener medizinischer Befunde. Neben dem Sehvermögen (einschließlich des räumlichen Sehens), dem Hörvermögen und der körperlichen Fitness werden bei den meisten verkehrsrechtlichen Untersuchungen auch Laborwerte herangezogen. In bestimmten Fällen, wie z.B. bei Untersuchungen gemäß der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), ist auch ein Alkohol- und Drogentest erforderlich.

LEISTUNGEN

Die Untersuchungsumfänge und Bewertungskriterien für verkehrsrechtliche Untersuchungen sind in den entsprechenden Verordnungen festgelegt und müssen von den untersuchenden Mediziner*innen strikt eingehalten werden.

Verkehrsmedizinische Untersuchungen:

Schienenverkehr:

  • Untersuchung nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) z.B. für Lokführer

  • Untersuchung nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)

Straßenverkehr inkl. Personenbeförderung - FEV:

  • Fachärztliche Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung - FEV (bei uns A 11)

  • Leistungspsychologische Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (Personenbeförderung) – FEV (bei uns A 47)

  • Untersuchung des Sehvermögens nach der Fahrerlaubnisverordnung – FEV
    (bei uns A 48)

(Binnen-) Schifffahrt:

   . Tauglichkeit Sportbootführerschein (bei uns A 138)

ONLINE BUCHEN

  • Fahrererlaubnisverordnung (FeV)


    15 Min.

    Selbstzahler
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Patientin am Empfang des Betriebsmedizinischen Zentrums in Mülheim a. d. Ruhr

Beratung und Angebot

Gerne beraten wir Sie zu den erforderlichen verkehrsmedizinischen Untersuchungen für Ihre Mitarbeitenden, einschließlich der Notwendigkeit, der empfohlenen Abstände und der jeweiligen Inhalte der Untersuchungen und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

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