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Gemeinsam für ein gesundes und erfolgreiches Unternehmen

Über uns

Mit dem Betriebsmedizinischen Zentrum Mühlheim haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der nicht nur die arbeitsmedizinischen Vorschriften kennt, sondern sich auch leidenschaftlich für die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden einsetzt. Wir helfen Ihnen, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen – und das mit einem hohen Maß an persönlichem Engagement und Professionalität. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen gesund und erfolgreich bleibt!

Unsere Untersuchungen und Beratungen erfolgen gemäß:

  • Gefahrstoffverordnung

  • Biostoffverordnung

  • Bildschirmarbeitsplatzverordnung

  • Bundesseuchengesetz, § 17, 18

  • Arbeitsschutzgesetz

  • Fahrerlaubnisverordnung (z. B. Taxi, Berufskraftfahrer)

  • sowie den jeweils gültigen Verordnungen und Rechtsvorschriften

  • Zusätzlich berücksichtigen wir die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.

UNSER TEAM

 Wir arbeiten Hand in Hand, um Ihnen und Ihrem Unternehmen ganzheitliche, individuelle Beratung und Betreuung zu bieten. Dabei setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu verstehen und passgenaue Lösungen zu entwickeln.

Reiner Osenar, Betriebsmediziner und Orthopäde des Betriebsmedizinischen Zentrums in Mülheim an der Ruhr

Reiner Osenar

Vita

  • Betriebsarzt für Arbeitsmedizinische Vorsorge, Einstellungs- und Eignungsprüfungen und Verkehrsmedizin

  • Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Chirurgie​​

  • MBA Gesundheitsmanagement

  • Studium der Humanmedizin an den Hochschulen Wien und Essen

  • Studium Gesundheitsmanagement an der Hochschule Wismar ( MBA )

Mitgliedschaften

Kim Frank, Medizinische Fachangestellte im Betriebsmedizischen Zentrum Mülheim

Kim Frank

Medizinische Fachangestellte (MFA)

Melanie Peters, Medizinische Fachangestellte im Betriebsmedizischen Zentrum Mülheim

Melanie Peters

Medizinische Fachangestellte (MFA)

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Schweigepflicht gemäß § 203:

Nach der Vorsorge erhält der Arbeitgeber lediglich eine Bescheinigung, die bestätigt, dass die Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wurde und wann die nächste fällig ist. Das Ergebnis der Untersuchung wird grundsätzlich nicht mitgeteilt, da Arbeitsmediziner*innen gemäß § 203 StGB zur ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet sind.

Patientin am Empfang des Betriebsmedizinischen Zentrum Mülheim

Beratung und Angebot

Gerne beraten wir Sie zu den unserem Leistungskonzept, einschließlich der Notwendigkeit, der empfohlenen Abstände und der jeweiligen Inhalte der Untersuchungen und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

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